Tina100
Sehr geehrter Herr Dr. Bluni, ich weiß nicht, ob ich hier im richtigen Forum mit meiner Frage bin; ich stelle diese dennoch und hoffe auf eine Antwort. Ich befinde mich im Beschäftigungsverbot und bin in der 20. SSW. Eine Vertretung im Betrieb für mich wurde bereits eingestellt und bisher weiß nur der Arbeitgeber von meiner Schwangerschaft. Mein Arbeitgeber ist nun der Meinung, dass er die Mitteilung (meine bestehende Schwangerschaft) an Kollegen, Eltern (arbeite im sozialen Bereich) und meiner Vertretung nun transparent machen möchte/könne. Ich möchte das jedoch aus persönlichen Gründen nicht! Darf mein Vorgesetzter, ohne meine Zustimmung, alle anderen über meine Schwangerschaft informieren? Ich fühle mich unter Druck gesetzt und würde mich über eine Rückantwort wirklich freuen! Danke vorab!! Mit freundlichem Gruß, Tina
Hallo, da ich kein Jurist bin, werde ich diese Frage nicht abschließend beantworten können, wenn ich auch davon ausgehe, dass das nicht möglich ist. Bitte fragen Sie dazu unsere Rechtsanwältin, Frau Bader. Sie wird diese Frage ganz bestimmt beantworten können. Herzliche Grüße VB
Mamamaike
Hallo, ich denke nein, aber frag Mal unten im Rechtsforum. Viele Grüße
Mitglied inaktiv
Nein, das darf er nicht - das ist alleine deine Entscheidung! Das ist im Mutterschutzgesetz Paragraph 27 Absatz 1 eindeutig geregelt. Er darf diese Info nicht an Dritte weitergeben! Sage ihm das aber klar und deutlich, dass du das nicht möchtest und er zur Verschwiegenheit gesetzlich verpflichtet ist!
sweetmy
Arbeitgeber zur Verschwiegenheit verpflichtet Dazu gehören auch persönliche Informationen, wie Krankheiten, bestehende Schwerbehinderungen und eben auch die Schwangerschaft. Derartige Informationen darf der Arbeitgeber somit nicht an Dritte weitergeben, ohne gegen die Verschwiegenheit zu verstoßen. Nein darf er nicht. Ich würde ihn schriftlich auffordern dies zu unterlassen
Tina100
Gegenfrage: Das hatte ich meinem Arbeitgeber bereits gesagt, er meinte aber, dass er es nun transparent machen müsse; schließlich sei die "kritische Zeit" vorbei und die neue Kollegin (Ersatz für mich) müsse bescheid wissen, unabhängig davon auch alle anderen. Weiß jemand, wann es definitiv transparent gemacht werden muss? Spätestens, wenn ich in Elternzeit gehe; wobei dies ja auch unter Datenschutz fallen könnte (Grund des weiteren Ausfalls)? Ich hoffe, dass alles gut geht und das Kind gesund zur Welt kommt. Vielen Dank ersteinmal für eure Antworten! Auch euch wünsche ich einen guten Verlauf der Schwangerschaft und alles Gute auch danach! DANKE!
drosera
Gar nicht. Dein Arbeitgeber hat das nicht mitzuteilen, wenn du das nicht möchtest, insbesondere, da du ihm schon gesagt hast, dass du es nicht möchtest. Für mich war z.B. "die kritische Zeit" erst ab der 22. SSW nach dem Feinultraschall vorbei. Aber das diskutiere ich doch nicht mit dem AG. Dein AG muss doch gar nicht ggü Dritten begründen, warum du ausfällst ...
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