Mitglied inaktiv
Hallo Herr Bluni, ich bin in der 39. SSW. Vor 14 Tagen wurden bei mir B-Stepptokoken festgestellt, die Widerholungs-Untersuchung vor 2 Tagen ergab, dass diese noch immer vorliegen. Aktuell wird die Typisierung vorgenommen, ob es sich um die gefährlichen oder nicht gefährlichen Bakterien handelt. Meine Hebamme sagt, wir sollten bei der ungefährlichen Variante auf die Antibiotika während der Geburt verzichten, da kein Risiko für das Kind bestünde. Da diese Meinung jedoch nicht alle Ärzte in dem Klinikum vertreten würden, in dem ich entbinde, müssen wir diese Entscheidung "auf unsere Kappe" nehmen. Das verunsichert mich stark. Wie schätzen Sie das Risiko ein? Würden Sie zu einer Gabe von Antibiotka unter der Geburt raten, sollten "nur" die ungefährlichen Bakterien nachgewiesen werden? Wie schlimm sind die Antibiotika für mein Kind? Was wäre das geringere Risiko? Ich danke Ihnen herzlich für Ihre Einschätzung.
Hallo, 1. bei den ß-hämolysierenden Streptokokken der Gruppe B gibt es keine "unterschiedlichen Arten" und insofern weicht die Empfehlung der Hebamme von der der Fachgesellschaft komplett ab. 2. die ß-hämolysierenden Streptokokken der Gruppe B (GBS) finden sich bei etwa 10-30% aller Schwangeren und sie können bei den Neugeborenen zu der gefürchteten Neugeborenensepsis führen. Werden diese Bakterien im Abstrich nachgewiesen, so sollten sie antibiotisch behandelt werden. Die Leitlinien sehen bei fehlendem Risiko (vorzeitige Wehen, vorzeitiger Blasensprung, belastete Vorgeschichte) aber erst eine antibiotische Behandlung unter der Geburt vor, um das Risiko schweren Lungenentzündung beim Neugeborenen zu reduzieren. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, hier vorher die Entbindungsklinik zu informieren. Nach einer persönlichen Information von Herrn Prof. Dr. Petersen (Spezialist für gynäkologische Infektionen, ehemals Universitätsfrauenklinik Freiburg) besteht während der Schwangerschaft nach erfolgter antibiotischer Therapie, aber dennoch persistierender Streptokokken und Beschwerdefreiheit der Patientin keine Notwendigkeit zu einer Dauertherapie. 3. diese Therapie ist für das Kind völlig unbedenklich. VB