Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

Arbeiten in der Schwangerschaft

Frage: Arbeiten in der Schwangerschaft

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Ich bin in der 14.SSW und arbeite als urologische Funktionsoberärztin in der Klinik. Nun darf ich viele Tätigkeiten nicht mehr machen (Röntgen/OP...) und bin dadurch sehr eingeschränkt. Wie sieht es mit Rufbereitschaften als Oberärztin aus, darf ich prinzipiell nachts oder am Wochenende arbeiten, wenn ich möchte? Allerdings muß wahrscheinlich noch jemanden im Hintergrund haben, der im Falle einer OP /bzw Röntgen kommt, oder darf ich das auch machen (mit entsprechendem Schutz). Der Arbeitgeber sieht vor, daß ich in Alleinverantwortung keine Notfallpatienten versorgen darf. Vor Ort wäre noch der diensthabende Assistenzarzt, die Verantwortung läge jedoch bei mir. Der Betriebsmediziner sagt, ich darf nur bis 20 Uhr arbeiten und kein ganzes Wochenende. Darf ich auf meinen Wunsch hin Dienste oder eigentlich "verbotene" Tätigkeiten machen??Entstehen dadurch ggf. Nachteile für mich? evtl. rechtliche Konsequenzen? Den Kollegen/Chef ist natürlich recht, wenn ich so viel mache wie ich kann. Gruß, Ulla


Dr. med. Vincenzo Bluni

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liebe Ulla, sicher sprechen Sie ein ganz heikles Thema an, womit sich auch schon lange die Fachverbände beschäftigen. Das ist die ganz erhebliche Benachteiligung von schwangeren Ärzten, die Ihrem Beruf praktisch nicht mehr nachgehen können. Wenn der Arbeitgeber sich an die Vorschriften hält, ist es richtig, dass weder Nacht- nocht komplette Wochendarbeiten erlaubt sind. Was den Hintergrund angeht, denke ich, dass auch dieses in einem operativen Fach kaum geht: was ist, wenn es eine Nachblutung gibt, die operiert werden muss, der im Dienst tätige Assistent aber noch nicht erfahren genug ist? Dann müsste ja ein Dritter greifbar sein. Dieses ist im täglichen Klinikalltag kaum umsetzbar. Bekannt ist aber auch, dass in vielen Fällen "gewisse Dinge" stillschweigend toleriert werden, wofür Sie aber letztlich selbst verantwortlich sind. Schaden im eigentlichen Sinne wird dieses nicht zwangsläufig, solange es eben nicht zu Verletzungen oder Gefährdungen durch das Röntgen kommt. Dennoch ist auch nicht jede schwangere Frau gleich stark belastbar und ein Nachtdienst fordert dann auch seinen Tribut. Leider können wir deswegen keine allgemein gültigen Empfehlungen aussprechen. Im Gegenteil werden wir sicher immer auf das Mutterschutzgesetz verweisen. Was die rechtlichen Konsequenzen angeht, wenn Sie Dinge machen, die eigentlich für Sie als Schwangere nicht erlaubt sind, kann ich am besten an unsere Rechtsanwältin bei Rund-ums-baby.de, Frau Nicola Bader, verweisen. Hierzu bitte mal auf den link http://www.rund-ums-baby.de/recht/mebboard.php3?forum=115 klicken. VB Herzliche Grüße V.Bluni


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