kisara1
Hallo, können sie mir sagen ob mir als Rettungsschwimmer und Trainer in einer Schwimmhalle im Falle einer Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot drohen könnte? Mit freundlichen Grüßen kisara1
Guten Tag, aus ärztlicher Sicht nicht automatisch, solange kein medizinischer Grund vorliegt, wird vom Arzt kein BV ausgesprochen. In der 5. SS eh nur ganz selten. Das ist Sache des Arbeitgebers, der die Arbeitsumstände kennt und Sie entsprechend dem Arbeitsschutzgesetz für Schwangere beschäftigen muss. Alles Gute wünscht Ihnen. Dr. Christian Karle
3wildehühner
Warum fragst du das im Rechtsforum, im Hebammenforum, im Schwanger wer noch und auch noch hier? Für ein Beschäftigungsverbot ist grundsätzlich dein Arbeitgeber zuständig; nur in Einzelfällen ist der Frauenarzt dazu berechtigt. Falls dein Arbeitgeber keine Gefährdungsbeurteilung gemacht hat, gilt Frau Baders Antwort, die sie dir vor einigen Tagen gegeben hat: https://www.rund-ums-baby.de/recht/Arbeitsverbot-als-Trainer-und-Rettungsschwimmer-in-einer-Schwimmhalle_242335.htm Hier kann das Niemand beurteilen, da deine Tätigkeiten und die Umstände nicht bekannt sind.
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