Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

Antikörperspritze in der 9. SSW?

Frage: Antikörperspritze in der 9. SSW?

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Guten Tag, mein Vertretungsgynäkologe ist der Meinung dass ich bereits jetzt in der 9. SSW eine Antikörperspritze bekommen sollte, weil ich wegen leichten Unterleibsschmerzen bei ihm war und mich untersuchen lassen habe. In meiner ersten Schwangerschaft habe ich in der 24. SSW die Antikörperspritze bekommen. Allerdings konnte der Vertretungsgynäkologe im Mutterpasse nicht erkennen, ob ich direkt nach der Geburt meines 1. Kindes auch diese Antikörperspritze bekommen habe. Soll das eine Sicherheitsmaßnahme sein? Ist das ok in der 9. SSW diese Antikörperspritze zu bekommen auch wenn der Antikörpersuchtest negativ ausgefallen ist? Hatte bin jetzt auch noch keine Blutungen oder sonstige BEschwerden. Kann die Spritze meinem Baby nicht schaden? Ich bin total verunsichert. Bitte antworten Sie mir schnell, da ich morgen (Dienstag) diesen Ternmin für die Antikörperspritze wahrnehmen soll. ALexandra


Dr. med. Vincenzo Bluni

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Liebe Alexandra, Unterbauchbeschwerden allein oder das Vergessen der Spritze in der letzten Schwangerschaft wären kein Grund für diese Spritze: bei unterschiedlichen Rhesusfaktoren von Mutter und Vater kann das Kind rhesuspositiv sein und wenn die Mutter eben rhesusnegativ ist, kann bei einer entsprechenden Sensibilisierung des Immunsystems der Mutter (Blutaustausch zwischen Kind und Mutter) es zur Bildung von Antikörpern kommen, die bei einer darauf folgenden Schwangerschaft mit rhesuspositivem Kind zur Zerstörung der Blutkörperchen mit schweren Krankheitsbildern des Kindes einhergehen können. Um dieses zu verhindern, erhalten rhesusnegative Schwangere in der Schwangerschaft (und zwar auch schon in der ersten), nach Fehlgeburt, nach Eileiterschwangerschaft, nach stärkeren Blutungen, nach Fruchtwasserpunktion oder ähnlichem und nach Geburt eines rhesuspositiven Kindes eine Spritze Anti-D, um eventuelle Antikörper abzufangen. Dieses ist nachzulesen in den Richtlinien; im Netz zu finden unter http://www.g-ba.de/cms/upload/pdf/richtlinien/RL_Mutter.pdf Ein weiterer Antikörper-Suchtest ist bei allen Schwangeren (Rh-positiven und Rh-negativen) in der 24. bis 27. Schwangerschaftswoche durchzuführen. Sind bei Rh-negativen Schwangeren keine Anti-D-Antikörper nachweisbar, so soll in der 28. bis 30. Schwangerschaftswoche eine Standarddosis (um 300 ug) Anti-D-Immunglobulin injiziert werden, um möglichst bis zur Geburt eine Sensibilisierung der Schwangeren zu verhindern. Das Datum der vor der Geburt erfolgten Anti-D-Prophylaxe sollte im Mutterpass dokumentiert werden. VB


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