Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

Änderung des errechneten Geburtstermins

Dr. med. Vincenzo Bluni

Dr. med. Vincenzo Bluni
Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

zur Vita

Frage: Änderung des errechneten Geburtstermins

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, wie lange ist eine Änderung des errechneten Geburtstermins möglich? Mein FA deutete an, dass mein Kind schon eine Woche weiter entwickelt ist als im Mutterpass berechnet, er wollte den Termin jedoch nicht mehr ändern. Es klingt ein bisschen blöd, aber das hat große finanzielle Nachteile für mich, da ich mit dem jetzt errechneten Termin genau 3 Tage arbeitslos wäre (Mein Vertrag endet also drei Tage vor Beginn des Mutterschutzes) und das wirkt sich massiv auf das Mutterschaftsgeld aus. Eine Änderung des Gebutstermins würde mir weniger Sorgen bereiten, den bürokratischen Aufwand vereinfachen und sich finanziell positiv auswirken. Können Sie mir helfen? Ist eine Änderung des Geburtstermins überhaupt noch möglich und wenn ja, wie lange noch und was müsste ich dafür tun? Vielen Dank für Ihre Hilfe! Martina


Dr. med. Vincenzo Bluni

Dr. med. Vincenzo Bluni

Beitrag melden

Liebe Martina, unabhängig vom Datum der letzen Regel oder vom vermeintlichen Termin der Befruchtung berechnet der frühe Ultraschall immer noch am genauesten das Schwangerschaftsalter und den Entbindungstermin. Die Berechnung des Schwangerschaftsalters und die Festlegung des Entbindungstermins erfolgt deshalb in den ersten drei Monaten; eine nachträgliche Korrektur zu einem deutliche späteren Zeitpunkt der Schwangerschaft, weil das die ein oder anderen Maße vielleicht der Zeit voraus/zurück sind, wäre zumindest nicht statthaft, es sei denn, die Berechnung in der Frühschwangerschaft passte nicht genau, was sich schon mal ergeben kann. VB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hi, ich antworte mal, weil der Termin bei mir auch korrigiert wurde. Allerdings innerhalb der ersten 12 SSW, wie weit bist du? Ist ja verrückt, was die paar Tage ausmachen...(-: Besprich es doch genauso mit deinem FA: sag ihm die Nachteile usw. und wenn er wirklich der Meinung ist, es ist schon größer dann soll er das bitte ändern, du beißt dir (und dem FA) ja in den Hintern, wenn das Kind echt früher kommen sollte. Karina


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Habe nochmal über deine Frage nachgedacht: wenn der Vertrag ausgelaufen ist (auch während des Muschu) zahlt doch der AG sowieso keine Aufstockung mehr. Wenn der Vertrag beendet ist, hast du keinerlei Anspruch mehr an deinen Arbeitgeber oder sehe ich das falsch? Frag doch mal bei Frau Bader (Rechtsforum). Oder vielleicht habe ich deine Lage auch missverstanden. Karina


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.