Hallo Dr. Bluni, ich habe von meinem Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung bekommen und da steht,dass ich regelmäßig mehr als 5kg heben und gelegentlich mehr als 10kg heben muss. Ausserdem,dass ich mich häufig beugen und Strecken muss, länger als 4 Stunden stehen muss und eine weitere Beschäftigung ohne Gefährdung der werdenden Mutter nicht möglich ist. Die Einrichtung eines neuen Arbeitsplatzes ist nicht möglich... Kurz zu meinen beruflichen Tätigkeiten... Ich arbeite als Kommissioniererin in einem Lager wo die Tore ständig offen sind um die LKWs zu ent- bzw beladen. Im Sommer ist es da heiß im Winter kalt... Ausserdem müssen wir ständig viele Treppen hoch und runter laufen. Mein Frauenarzt weigert sich mir ein Beschäftigungsverbot zu erteilen weil mein Arbeitgeber mir eine Sitzgelegenheit angeboten hat und er der Meinung ist,dass ich bis 10 kg täglich heben darf...7 stunden pro Tag. Kurz zu mir... ich bin in der 14. SSW und mit Zwillingen schwanger. Wegen Übelkeit und Schwindel schon die 5te Woche krankgeschrieben. Ist sein Verhalten rechtens? Laut Mutterschutzgesetz darf ich da nicht arbeiten oder sehe ich es falsch?
von 88Anna88 am 19.02.2018, 10:07