Jenny251291
Sehr geehrter Herr Dr. Bluni, herzlichen Dank für Ihre schnelle Antwort. Ok, und wie sehen Sie das bzgl. der Ausbildung? Wann soll ich meinen Ausbildungsträger am besten informieren? Soll ich ihm das jetzt schon mitteilen oder noch den nächsten Monat abwarten? Freundliche Grüße
Hallo Jenny, letztlich gibt es für die Schwangere keine Verpflichtung, hier zeitnah den Arbeitgeber zu informieren. Anders ist es, wenn eine Tätigkeit angetreten wird, bei der es zur Gefährdung des ungeborenen Lebens kommen würde. Insofern ist es Ihre eigene Entscheidung, wann Sie dazu den Arbeitgeber informieren. Herzliche Grüße VB
Mitglied inaktiv
Du musst erstmal sicher wissen, was du überhaupt willst? Schwimmbad Ausbildung Krankenpflege Büro job Wenn du die Krankenpflege willst, musst du mit dem Träger sprechen... Vertrag schon unterschrieben?
Mitglied inaktiv
Du musst erstmal sicher wissen, was du überhaupt willst? Schwimmbad Ausbildung Krankenpflege Büro job Wenn du die Krankenpflege willst, musst du mit dem Träger sprechen... Vertrag schon unterschrieben?
Jenny251291
Ja, Vertrag für die Ausbildung ist bereits unterschrieben. Ja, ich weiß, was Du meinst. Ich bin mir sicher, dass ich in die Krankenpflege möchte, ich habe nur "Angst", dass das jetzt mit der plötzlichen Schwangerschaft nicht vereinbar ist. Viele sagen, garkein Problem, aber auch viele sagen, dass sie eher nicht daran glauben, dass es vereinbar ist mit einem Kind. Ich werde mit meinem Ausbildungsträger auf jeden Fall bald sprechen. Möchte ihn auch mal fragen, ob es möglich ist eine Teilzeitausbildung zu machen.
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