Hallo,
ich (36) bin nach MA in 6.SSW im November wieder in der 10. SSW.
Wegen extremer Übelkeit bin ich seit der 6. Woche krankgeschrieben. Zwischendurch habe ich einen Arbeitsversuch gestartet der garnicht gut ging. (AG weiß auch schon Bescheid über SS)
Ich arbeite als Betreuerin speziell für Demente in einem Altenheim und habe dort die Gerüche (Urin, Kot, Essen,...) überhaupt nicht vertragen und mich dort sogar übergeben, was ich zuhause Gott sei Dank nicht muss.
Das allerschlimmste für mich und wirklich unerträglich ist den permanenten Zigarettenrauch zu ertragen- leider ist im Flur direkt vor unserem Büro, in dem ich mich auch zu den Pausen aufhalte, der Raucherbereich für Bewohner, der stark genutzt wird. Und auf der Etage auf der ich hauptsächlich arbeite hat meine Vorgesetzte ihr Büro in dem sie viel raucht- d.h. da die Türe immer offen steht zieht der ganze Qualm in den Wohnbereich.
Da ich momentan Alleinverdienerin bin und aus finanziellen Gründen auf keinen Fall ins Krankengeld fallen darf, heisst das das ich in spätestens einer Woche wieder arbeiten muss. Ich habe allerdings jetzt schon den totalen Horror davor. Hier zuhause habe ich die extreme Übelkeit relativ gut im Griff, aber Essengerüche und besonders Zigarettenrauch (Nachbarn, Besuch) rufen bei mir sofort Würgen und Erbrechen hervor. Was kann ich tun?
Ich kann ja schlecht verlangen das alle wegen mir ab sofort draussen rauchen auf der Arbeit?
Kann ich ein vorübergehendes Beschäftigungsverbot bekommen bis ich die Übelkeit überstanden habe?
Liebe Grüsse
Mitglied inaktiv - 04.03.2010, 09:37
Antwort auf:
10.SSW, extreme Übelkeit und Arbeiten...
Hallo,
1.in dem Fall besteht die Möglichkeit zur Ausstellung eines Beschäftigungsverbotes über Ihre Frauenärztin/Frauenarzt.
2.ein Beschäftigungsverbot kann sowohl vom Arbeitgeber, oder als individuelles Beschäftigungsverbot auch von Ihrer Frauenärztin/Frauenarzt ausgestellt werden.
Nähere Informationen erhalten Sie dazu beim Kompetenznetz NRW des Ministeriums für Arbeit und Soziales
unter der Internetadresse
http://komnet.nrw.de/
Wenn von den Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz eine Gefahr für die Mutter oder das Kind ausginge, dann kann ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. ("Ergeben sich während einer ohne Beschwerden mit Krankheitswert verlaufenden Schwangerschaft Umstände, die am Arbeitsplatz zu einer Gefahr für Mutter oder Kind führen, besteht Anspruch auf ein ärztliches Zeugnis nach §3 Abs. 1 Mutterschutzgesetz.")
Hierbei darf aber nach geltender Rechtssprechung zu diesem Zeitpunkt keine Erkrankung seitens der Schwangerschaft vorliegen.
Würde dieses aber ungerechtfertigter Weise ausgestellt, könnte der Arbeitgeber das Ganze juristisch anfechten, da ihm hierdurch deutlich höhere Kosten entstünden.
Wichtig ist noch: Der Arbeitgeber muss die Schwangerschaft nach § 5 Mutterschutzgesetz beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt (GAA) bzw. Amt für Arbeitsschutz (Bezeichnung ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich) melden. Und der Arbeitsplatz muss entsprechend der Arbeitsstättenverordnung gestaltet sein.
Weitere Informationen erhalten Sie im Mutterschutzgesetz im Netz unter
http://bundesrecht.juris.de/muschg/index.html
3. In dieser Frage wird sicher unsere Rechtsanwältin bei Rund-ums-baby.de, Frau Nicola Bader, weiterhelfen können.
Hierzu bitte mal auf den link
http://www.rund-ums-baby.de/recht/mebboard.php3?forum=115
klicken.
VB
von
Dr. med. Vincenzo Bluni
am 04.03.2010