Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

zwei sachen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: zwei sachen

Mitglied inaktiv

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hallo, mein name ist nadine erstens, mein freund hat aus erster ehe 2 kinder seine ex-frau verbietet ihm jeden kontakt egal ob sehen, per post..ect.was könnte er machen damit sie wenigstens schriftlich einiges über die 2 kinder sagt? ( sprich ob der große 8 oder der 6jährige z.b. im kiga oder schule oder wie sie sich entwickelt haben )er hat zwar mit mir eine neue familie aber ich merke es ihm an das es ihm doch sehr weh tut. zweitens, dann hat er im jahre 2000 erfahren das er noch eine uneheliche tochter hat seit feb.1998.meine frage, die mutter ist jetzt verheiratet das kind hat den neuen namen ich habe gelesen es ist eine namensadoption und ohne einwilligung des leiblichen vater nicht möglich,stimmt es auch, das jetzt der "stiefvater" für das kind aufkommen muß und mein freund vom unterhalt befreit ist ? danke ihnen für ihre antworten !!! lg nadine


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, er hat ein Umgangsrecht. Im Notfall muss er das gerichtlich durchsetzen. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Kann ihm seine Exfrau denn den Zugang verbieten? Normalerwiese ja nihct. Das gibts sonst nie. Natürlich ist es schwierig, das über einen Anwalt durchzusetzen, aber als erste Möglichkeit wäre auch das Jugendamt. Der Vater UND die Kinder haben nämlich ein gegenseitiges Umgangsrecht und das kann die Mutter nicht ohne weiteres unterbinden!


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