makama
Hallo, ich habe im Oktober nach 2jähriger Elternzeit das 3. EZ-Jahr bei meinem AG beantragt, wollte aber wieder arbeiten gehen. Habe einen AV über eine 30h/Woche, so dass sich nichts geändert hätte, außer dass ich unter Kündigungsschutz stehe. Nach diversen Differenzen bin ich nun von der Arbeit freigestellt, bei Lohnfortzahlung. Mein AG hat jetzt angeboten, mich bis April noch zu bezahlen und die Kündigung zum 30.04.13 auszusprechen. Ich will da auf keinen Fall wieder hin, so dass ich schon (trotz Kündigungsschutz) darüber nachdenke. Ich habe einen neuen Job ab Februar in Aussicht.Kann ich in diesem Fall einen zweiten Arbeitsvertrag haben oder lieber auf Honorarbasis oder geht das gar nicht? Danke für Ihre Antwort. makama
Hallo, es kommt darauf an, was Sie genau vertraglich mit AG 1 geregelt haben. Es kann passieren, dass Sie den Lohn an ihn zurückzahlen müssen Liebe Grüsse, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Krankschreibung während individuellem Beschäftigungsverbot
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse