Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Zuzahlungsbefreiung

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Zuzahlungsbefreiung

Desdi

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Sehr geehrte Frau Bader, ich bin alleinerziehend und habe 2 Kinder (8 und 11 Jahre). Welches Einkommen wird bei der Zuzahlungsberechnung der Krankenkasse zu Grunde gelegt? Werden Kindesunterhalt und Wohngeld als Einkommen gewertet? Meine Kinder haben beide Rheuma und ADHS. Gilt für sie die Regelung "chronisch krank"? Vielen Dank im Voraus. Viele Grüße Kerstin


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, einen Rechner finden Sie hier: http://www.aponet.de/service/zuzahlungsbefreiung/zuzahlungsrechner.html "Schwerwiegend chronisch krank" ist, wer: wenigstens 1 Jahr lang wegen derselben Krankheit mindestens einmal pro Quartal in ärztlicher Behandlung ist (Dauerbehandlung) und mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt: pflegebedürftig mit Pflegestufe II oder III Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 60 oder eine Minderung der Erwerbsfähigkeit bzw. ein Grad der Schädigungsfolgen (GdS) von mindestens 60 %. GdB oder GdS muss durch die schwerwiegende Krankheit begründet sein. Eine kontinuierliche medizinische Versorgung (ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung, Arzneimitteltherapie, Versorgung mit Hilfs- und Heilmitteln) ist erforderlich, ohne die aufgrund der chronischen Krankheit nach ärztlicher Einschätzung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung der Erkrankung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität zu erwarten ist. Liebe Grüsse, NB


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