Mitglied inaktiv
HALLO! ICH HABE IM NOVEMBER 2007 ZWEI JAHRE ELTERNZEIT HINTER MIR UND MÖCHTE IN MEINEM JOB GERN WIEDER ARBEITEN. MEIN PROBLEM: ICH BIN ALTENPFLEGERIN IN EINEM SENIORENHEIM UND MÜSSTE LAUT ARBEITSVERTRAG IM DREI-SCHICHT-SYSTEM ARBEITEN. DA ICH NUN MUTTER BIN UND DREI SCHICHTEN ABSOLUT NICHT MEHR ARBEITEN KANN, WEIL AUCH MEIN LEBENSGEFÄHRTE DIE GANZE WOCHE AUSSERHALB ARBEITET, MÖCHTE ICH FRAGEN OB ICH IRGENDWELCHE RECHTE ALS ARBEITNEHMER HABE- ZU FORDERN NUR NOCH IM FRÜHDIENST ARBEITEN ZU KÖNNEN? ICH HOFFE MEINE FRAGE WURDE VERSTANDEN UND MAN KANN MIR HELFEN... LG NICO
Hallo, stellen Sie 3 Mo. vor Beginn schriftlich einen Anstrag auf TZ. Sie haben aber keinen Anspruch auf eine bestimmte Schicht. Vielleicht lässt Ihr AG aber mit sich reden? Liebe GRüsse, NB
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