Mitglied inaktiv
Hatte diese Frage schon mal gestellt, aber von Ihnen keine Antwort erhalten: Hatte bis 4. Januar 3 Jahre Erziehungurlaub für meine 1. Tochter. Ab 9. Januar war ich im Mutterschutz für unser 2. Kind. Für die 4 Tage habe ich unbezahlten Urlaub vom AG bekommen. Der errechnete Geburtstermin war der 19. Februar. Unser Sohn wurde jetzt am 13. Februar geboren. Habe ich ein Anrecht auf Zahlung eines Gehaltes/ Mutterschaftsgeldes durch den AG? Die Krankenkasse hat die 13€ pro Tag schon überwiesen. Christine
Hallo, da Sie ja zum Beginn des Mutterschutzes nicht mehr im EU sind, meiner Meinung nach ja. Aber der betrag erniedrigt sich. Gruß, NB
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