Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Zahlung in der Mutterschutzfrist

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Zahlung in der Mutterschutzfrist

Mitglied inaktiv

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Hallo! ich möchte gern wissen, ob der Arbeitgeber in der Mutterschutzfrist (6 Wochen vorher/8Wochen nachher)verpflichtet ist, mein Einkommen zu den 13€ der Krankenkasse aufzustocken. Ich habe gelesen, ich käme auf ungefähr des Nettolohnes der letzten 3 Monate.Habe ich einen Anspruch darauf? Spielt es eine Rolle, ob frau ledig/verheiratet/eheähnl. Gemeinschaftlebt? Muss dies beim arbeitgeber beantragt werden? Es existiert ein regulärer 30Std. Arbeitsvertrag. vielen Dank!


Mitglied inaktiv

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Ich bin privat versichert, aber wenn ich es richtig im Kopf habe kläuft es so: Du bekommst ca. 7 Wochen vor ET einen Bescheinigung von Deinem Gyn, die muß zur KK und dann zum AG. Dann erstattet er Dir die Differenz von 13 € zu Deinem Netto. Da hast Du i. d. R. immer Anspruch drauf... Désirée


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