Mitglied inaktiv
Hallo! ich möchte gern wissen, ob der Arbeitgeber in der Mutterschutzfrist (6 Wochen vorher/8Wochen nachher)verpflichtet ist, mein Einkommen zu den 13€ der Krankenkasse aufzustocken. Ich habe gelesen, ich käme auf ungefähr des Nettolohnes der letzten 3 Monate.Habe ich einen Anspruch darauf? Spielt es eine Rolle, ob frau ledig/verheiratet/eheähnl. Gemeinschaftlebt? Muss dies beim arbeitgeber beantragt werden? Es existiert ein regulärer 30Std. Arbeitsvertrag. vielen Dank!
Halo, so ist es. Außer bei Minijobs. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Ich bin privat versichert, aber wenn ich es richtig im Kopf habe kläuft es so: Du bekommst ca. 7 Wochen vor ET einen Bescheinigung von Deinem Gyn, die muß zur KK und dann zum AG. Dann erstattet er Dir die Differenz von 13 € zu Deinem Netto. Da hast Du i. d. R. immer Anspruch drauf... Désirée
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