Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wurde angezeigt wegen stalking in familiärer sache

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Wurde angezeigt wegen stalking in familiärer sache

Katty01

Beitrag melden

Hallo, hab ein gemeinsames kind mit meinem exfreund. Er hat uns in stich gelassen und da hatten wir noch die gemeinsame obsorge. JA und Gericht haben mir geraten Kontakt zu ihm zu suchen und das wir alles regeln können bezüglich unseres kindes. Es kam keine Antwort zurück und wenn dann nur provaktion. Hab darauf mit anrufen,sms versucht Kontakt herzustellen,auf das nicht reagieren wurde ich zornig und verzweifelt und habe ihm schimpfwörter geschrieben,da er mich so belogen,ausgenutzt und verarscht hatte. Hat nach der Trennung sofort eine neue Freundin gehabt und geheiratet. Habe mittlerweile die alleinige obsorge. Da er sich nie gemeldet hat oder versucht hat ihn zu sehen. Nun bin ich wegen stalking angezeigt worden. Was habe ich zu befürchten? Soll ich mir einen Rechtsanwalt nehmen? War so enttäuscht und verzweifelt. Bitte vielleicht können sie mir Tipps geben. Danke LG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, wegen der strafrechtl. Sache würde ich abwarten u zZ keinen RA nehmen Liebe Grüße NB


Pamo

Beitrag melden

Du wirst leider den Preis zahlen müssen für deine unüberlegte Aktion. Stalking ist es doch eigentlich nur, wenn du das über einen längeren Zeitraum betrieben hast. Sonst sehe ich den Tatbestand der Beleidigung und Belästigung. Ich würde mir an deiner Stelle einen Anwalt nehmen, mich schuldig bekennen, Reue bekunden, versprechen dass du das nie wieder tust und dann stehen die Chancen gar nicht schlecht, dass du ganz sauber raus kommst (falls du bisher unbescholten bist). Oder eine kleine Strafe erhältst und damit ist Ende.


sterntaler82

Beitrag melden

Nehm dir einen Anwalt und las ihn in Ruhe sofort. Was hast du ihm den an den Kopf geworfen? Als mein Ex mich zum zweiten mal sitzen gelassen hat habe ich ihm auch was an den Kopf geworfen ( war was mit arschloch) als er mir dann bei der Vaterschaftsanerkennung gedroht hat mich anzuzeigen, meinte selbst sein Anwalt das dass nicht ausreicht. Allerdings bin ich auch nur einmal so ausfallend geworden.


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Anzeige bei der Polizei und Du sollst dazu was sagen? Kein Anwalt, wird eh eingestellt. Zivilklage Deines Ex mit Anwalt, dann brauchst Du auch einen.


Katty01

Beitrag melden

Es ging über ein paar Monate wo ich ihm geschrieben und angerufen hatte. Er hatte auch noch seine Sachen bei mir! Bin bis jetzt nie straffällig gewesen. Ja warte einfach ab was raus kommt. Bei der Polizei hab ich schon ausgesagt und auch gesagt das ich es bereue und es nie wieder vorkommt. Habe mich dran gehalten und ihn nicht mehr kontaktiert. Finde es traurig das man aufgrund das man ein Kind zusammen hat,das beste wollte und am Ende wird man auch noch gestraft!! Er zahlt weder Unterhalt noch sonst was! Danke für die Antworten


Pamo

Beitrag melden

Wegen des Unterhaltes solltest du dich mit der Beistandschaft des Jugendamtes oder mit einem Rechtswanwalt zusammen tun. Wurde er denn jemals formal richtig zur Unterhaltszahlung aufgefordert? Damit kannst du ihn dran kriegen. Aber ihn mit Beschimpfungen verfolgen lässt nur *dich* schlecht aussehen.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Ich lehne mich mal verdammt weit aus dem Fenster und sage, da versucht wer so mit der Vergangenheit "abzuschließen". Nach dem Motto, soll die Alte mich doch nicht weiter nerven wegen Kind usw...... Mein Rat, Termin beim Jugendamt machen, Beistandschaft einrichten. Die sollen dem Herrn mal Feuer unter der Arsch machen und dann lehnst Du dich zurück. Die sollen den Unterhalt einfordern. Du selbst machst gar nichts mehr an persönlichen Kontakt. Alternativ - wen Du es dir leisten kannst - lass alles über den Anwalt laufen.


Katty01

Beitrag melden

Das JA hat ihn schon mehrmals aufgefordert zu zahlen er wird nun exekutiert und UV wird beantragt. Ich persönlich mache nichts mehr in keinster Weise!


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Ich bin jedesmal erschrocken wenn Du exekutiert schreibst. War im anderen Post ja schon. Google lehrte mich das das richtig ist, liest sich aber krass wenn man nur die andere Bedeutung kennt :-) Die Anzeige wird eingestellt werden. Es ist kein Stalking und es liegt kein öffentliches Interesse vor dies zu verfolgen. Wenn müsste er zuvil klagen und dies selbst zahlen. Es sei denn er hat eine Rechtschutz.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.