Sweetmia1
Hallo Hab heute gelesen, dass ich der Elterngeldkasse Info geben muss, wenn ich zusätzlich Arbeitslosengeld beantrage oder schon habe. Gilt das auch für ALG II? Also Hartz IV Zuschuss. Und wird dadurch das Elterngeld gekürzt? Weil Hartz IV bekommt man ja nur, wenn der Lebensunterhalt durch EG nicht gesichert ist. Und ich muss der Kasse auch angeben wenn ich in der Elternzeit neues Mutterschaftsgeld bekomme (2. Geburt), das wird sicher auch angerechnet oder? Denk ich mal :) Lg
Hallo, haben Sie denn einen AG? Liebe Grüße NB
sternenfee75
Um neues Mutterschutzgeld zu bekommen, muss man die andere EZ beenden. Somit endet auch der Bezug des Elterngeldes und muss gemeldet werden. Außer die Auszahlung ist gesplittet und man bekommt quasi nur noch die 2. Hälfte gezahlt.
Sweetmia1
Ja natürlich. Bin ja auch noch angestellt. Aber in Elternzeit halt.
Sweetmia1
Ja natürlich. Bin ja auch noch angestellt. Aber in Elternzeit halt.
Die letzten 10 Beiträge
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2
- Mann verschwindet für immer
- Urlaubsanspruch teil BV
- Berechnung Lohn im Beschäftigungsverbot nach Elternzeit
- Mutter Kind Einrichtung