Creamy
Hallo Frau Bader, mein Artz hat mir ein Beschäftigungsverbot für den Rest der Schwangerschaft ausgestellt. Mein Mutterschutz würde im Mai beginnen. Mein Mann muss wahrscheinlich aus beruflichen Gründen und natürlich auch aus finanziellen Gründen eine neue Stelle ca. 200 km entfernt annehmen. Darf ich rechtlich gesehen in den nächsten Wochen den Wohnort wechseln? Muss ich das meinem Arbeitgeber sofort mitteilen? Vielen Dank und viele Grüße
Hallo, mitteilen ja, da Sie eh nicht arbeiten können, kann der AG nichts dagegen haben. Sie werden halt zum Ende der EZ kündigen müssen. Liebe Grüsse, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Elterngeld/Elternzeit
- Berechnung des Wochenschnitts pro Lebensmonat während Elternzeit – Umgang mit angebrochenen Wochen
- Schwanger in der Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elterngeld -Zeitpunkt Steuerklassenwechsel
- Beschäftigungsverbot nach erneuter Schwangerschaft
- Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld
- Änderung der Steuerklasse vor der Geburt des Kindes