Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, Ich habe mehrere Fragen da ich gerade erfahren habe das ich schwanger bin. Ich arbeite seit sept.02 als Raumpflegerin in einem Altenheim. 4 Stunden täglich / Teilzeit. Wir haben bei uns auch Wochenenddienst. Es war bisher immer uns überlassen welche Tage wir arbeiten, in etwa immer alle 14 Tage ein Tag am wochenende (im monat ein Sa und ein So). Nun haben wir gestern erfahren das wir ab Januar ein ganzes Wochenende durch arbeiten müssen. D.h. wir arbeiten 12 Tage am stück. Ohne einen freien Tag dazwischen. (Wem es nicht passt kann ja gehen, wurde von einer Vorarbeiterin noch dazu gesagt) 1. Wie sieht es denn für mich in der schwangerschaft aus? Muß ich am Wochenende arbeiten wenn ich schon 5 Tage in der Woche Arbeite? 2. Wieviel Ulaubsanspruch habe ich für 2004 wenn mein Mutterschutz am 30.5 beginnt und der ET am 11.07 2004 ist. 3. Da ich auch die verdreckten Toiletten reinigen muß, gibt es irgendwelche sonderregelunden für schwangere? Ich danke ihnen für Ihre antwort schon im vorraus. Lg Bianca
Hallo, wenden Sie sich an Ihren Frauenarzt, er kann entscheiden, ob Sie ein Beschäftigungsverbot erhalten. Ansonsten gilt: Im Verkehrswesen, in Gast- und Schankwirtschaften und im übrigen Beherbergungswesen, im Familienhaushalt, in Krankenpflege- und in Badeanstalten, bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen, anderen Schaustellungen, Darbietungen oder Lustbarkeiten dürfen werdende oder stillende Mütter, abweichend von Absatz 1, an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden, wenn ihnen in jeder Woche einmal eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 24 Stunden im Anschluss an eine Nachtruhe gewährt wird. Gruß, NB
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