hskiti
Hallo Frau Bader , meine Tochter wird am 15.Mai 2 ,ich habe mein Elterenzeit noch ein Jahr verlängert(Vollzeitstelle als Ingenieurin ,unbefristeter Arbeitsvertrag) meine Frage :wenn in ich im Elterenzeit schanger wird und in Mutterschutzgehe *ist meine Stelle noch weitere 3 Jahre sicher? *wie rechnet sich mein Elterengeld?ich habe beim 1. Kind ein Jahr 65./.vom Gehalt bekommen dh. letztes Jahr habe ich 0 euro verdiennt *bekomme ich Mutterschutzgeld! vielen Dank im Voraus
Hallo, 1. Klar ist die Stelle sicher 2. Dann bekommen Sie den Grundbetrag von 300 € + ggebf. Geschwisterbonus Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Du musst die EZ zum Tag vor dem Mutterschutz beenden um Mutterschutzgeld zu bekommen. Dann bekommst Du dein volles Gehalt als Mutterschutzlohn. Wenn Du während Deiner EZ gar nicht gearbeitet hast, bekommst Du als Elterngeld nur den Mindestsatz von 300 EUR. LG Lilly
Die letzten 10 Beiträge
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Elterngeld/Elternzeit
- Berechnung des Wochenschnitts pro Lebensmonat während Elternzeit – Umgang mit angebrochenen Wochen
- Schwanger in der Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elterngeld -Zeitpunkt Steuerklassenwechsel
- Beschäftigungsverbot nach erneuter Schwangerschaft
- Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld
- Änderung der Steuerklasse vor der Geburt des Kindes