Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, da sich mein Mann von mir getrennt hat, würde mich jetzt interessieren wieviel Ihm an Geld zusteht ! Er hat einen Nettoverdienst von ca. 2.600.- - 2.800.- DM ! Ich habe da was von 1.500.- DM gehört die dem Mann "zustehen" ! Wie ist das dann aber gemeint, muß Er von diesen 1.500.- DM seine miete und Schulden zahlen, oder darf Er 1.500.- DM für sich zum "verprassen" haben ??? Wer kommt denn sonst auf, wenn Er für mich und die 3 Kinder keinen Unterhalt zahlen kann ??? Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar, Badi
Liebe Badi, es gibt den sog. Mindestbehalt, der in dem von Ihnen geschilderten Fall wohl 1500 DM bezahlt. Das heißt, der Ehemann muß mit diesem Betrag zurechtkommen. Den Rest teilen sich Frau + Kinder, evtl. zahlt Jugendamt/ Sozialamt. Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Kündigung während Teilzeit in Elternzeit
- Mutter Kind Einrichtung
- Baby weggenommen vom Jugendamt
- Elterngeldplus und Minijob
- Kann das Jobcenter mich zwingen Krippenplatz anzunehmen ?
- Mutterschaftsgeld bei Arbeitsgeberwechsel in Mutterschutz
- Umzug im BV aufgrund von Erbe
- Kindsvater ist handlungsfähig
- Projektlage nach Elternzeit, Kündigung/Aufhebungsvertrag?
- Umgangsrecht/Umgangsreglung Auslandsbezug (Nicht-EU) – Hilfe benötigt