Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wiedereinstellung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wiedereinstellung

Mitglied inaktiv

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Ich möchte jetzt nach meiner Elternzeit wieder anfangen zu arbeiten, und habe bereits einen Krippenplatz für meinen 18 Monaten alten Sohn. Jetzt weigert sich mein Arbeitgeber trotz bestehenden Arbeitsvertrag mich zu beschäftigen weil angeblich zu wenig Arbeit da ist, und vertröstet mich erstmal auf die nächsten 6 Monate. Was danach ist kann er mir aber noch nicht sagen. Sollte ich klagen ???


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie haben einen Anspruch auf Beschäftigung. Wenden Sie sich an einen RA vor Ort Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Wie lange hattest Du denn Elternzeit angemeldet? Für 18 Monate? Dann MUSS er Dich beschäftigen, kann Dich aber unter Umständen am ersten Tag mit Deiner normalen Kündigungsfrist kündigen. Solltest Du noch in Elternzeit sein, dann muss er Dir keine TZ Arbeit in der Zeit geben, es sei denn dies war von Anfang an so von beiden Seiten aus festgelegt. LG Sabine


stupsimaus

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Hallo, was hast du denn gesagt, wann du wiederkommst. Nach 18 oder 24 Monaten?


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