Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader Die Entfernung zum Vater wäre die gleiche wie jetzt auch nur in die andere Richtung. Der Grund des umzuges ist das ich dort nach meiner elternzeit wieder meine Arbeit aufnehmen kann wo ich seit 2009 arbeite...andernfalls müsste ich kündigen. Wie stehen da die Chancen vor Gericht? Vielen Dank im voraus
Hallo, seriös beantworten kann Ihnen das niemand, außer dem sachbearbeitenden Richter. Aber ich kann kein sachliches Argument erkennen, was dagegen spräche. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
diese frage kann dir keiner beantworten, denn richter fällen gelegentlich denkwürdige urteile. wenn er dir aber grds. 350km Entfernung "erlaubt" hat, sollte das normalerweise kein Problem darstellen. mach dir Gedanken, wie du ihm bzgl des umgangs (auch finanziell) entgegenkommen kannst, evtl. übernachtungsmöglichkeit anbieten etc. das kommt bestimmt gut an! viel glück!
Mitglied inaktiv
Mir stellt sich halt auch die Frage ob ich dadurch mein Kind bzw. das Aufenthaltsbestimmungsrecht verlieren könnte...würde bei Gericht ja "nur" den Umzug beantragen...
Mitglied inaktiv
das Kind ist doch noch sehr klein, wenn ich mich entsinne. verlieren kannst du das abr nicht, der vater kann das abr beantragen, aber bei einem Kleinkind sehe ich da wenig Chancen für ihn.
Die letzten 10 Beiträge
- Kündigung während Teilzeit in Elternzeit
- Mutter Kind Einrichtung
- Baby weggenommen vom Jugendamt
- Elterngeldplus und Minijob
- Kann das Jobcenter mich zwingen Krippenplatz anzunehmen ?
- Mutterschaftsgeld bei Arbeitsgeberwechsel in Mutterschutz
- Umzug im BV aufgrund von Erbe
- Kindsvater ist handlungsfähig
- Projektlage nach Elternzeit, Kündigung/Aufhebungsvertrag?
- Umgangsrecht/Umgangsreglung Auslandsbezug (Nicht-EU) – Hilfe benötigt