Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, mein Hausarzt würde mir gerne ein Induviduelles Beschäftigungsverbot erteillen. Allerdings hat er keine Ahnung wie soetwas aussehen muß, und ich habe darüber auch keine Ahnung. Sieht das aus wie ein Attest? Muß da auf § des Mutterschutzes hingewiesen werden? Gibt es da irgendwelche richtlinien die da eingehalten werden müssen? Kann man eine art Muster oder ähnliches sich im Internet anschauen? Für eine Beantwortung wäre ich ihnen Dankbar. LG Sabse
Hallo, nein, auch der allgemeine Arzt. Er soll sich halt bei der Kammer erkundigen, wenn er die Formulierung nicht weiß. Sorry, das ist sein Job. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
hallo, ich glaube das kann nur der behandelne frauenarzt ausstellen ... mfg linda
Die letzten 10 Beiträge
- Kündigung während Teilzeit in Elternzeit
- Mutter Kind Einrichtung
- Baby weggenommen vom Jugendamt
- Elterngeldplus und Minijob
- Kann das Jobcenter mich zwingen Krippenplatz anzunehmen ?
- Mutterschaftsgeld bei Arbeitsgeberwechsel in Mutterschutz
- Umzug im BV aufgrund von Erbe
- Kindsvater ist handlungsfähig
- Projektlage nach Elternzeit, Kündigung/Aufhebungsvertrag?
- Umgangsrecht/Umgangsreglung Auslandsbezug (Nicht-EU) – Hilfe benötigt