Sonnenblume1982
Liebe Frau Bader, ich habe im Jahr 2015 angestellt und selbstständig gearbeitet und hatte gleichzeitig einen Nebenjob. Wenn man auch selbstständig arbeitet, wird ja das vorangegangene Steuerjahr als Grundlage zur Berechnung des Elterngeldes zugrunde gelegt. Ok. Aber wie kann ich nun die Einkünfte aus dem 450-Euro-Job mit angeben, damit sie ebenfalls zur Berechnung herangezogen werden? LG Sonnenblume
Hallo, verstehe die Frage nicht. Liebe Grüße NB
Sonnenblume1982
Liebe Frau Bader, ich möchte, dass mein 450-Euro-Job geltend gemacht wird fürs Elterngeld. Weil ich auch selbstständig arbeite, wird bei mir für das Elterngeld das Steuerjahr 2015 als Berechnungsgrundlage genommen und eben nicht die vergangenen 12 Monate vor der Geburt (ET am 19.07.) Um die Einkünfte aus dem Nebenjob fürs Elterngeld geltend zu machen: Müssen sie auf der Steuererklärung auftauchen? LG Sonnenblume
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