yunis
Hallo;-) Mein exmann und ich stehen seit Dezember per Anwalt in Kontakt. Nun ist es so,das ich morgen ins Krankenhaus gehe und übermorgen einen Kaiserschnitt bekomme. Ich weiß weder,wie es mir danach geht,noch wann ich entlassen werde.Sein Anwalt gibt mir eine Frist bis 11.2. Ich finde es unfair,das keine Rücksicht genommen wird,es geht ja nicht um Leben und tot. Kann ich nicht darauf bestehen,das sie mich wenigstens 4 Wochen in Ruhe lassen? Danke und viele grüße
Hallo, es ist schwer, dass zu beurteilen, ohne zu wissen, worum es geht. Haben Sie denn keinen RA? liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Vielleicht solltest Du schreiben worum es geht. So versteht keiner was Du meinst.
yunis
Es geht nur um eine Fristsetzung,nur,um diese wahrnehmen zu können hätte ich erst einmal Rennerei und ich finde,nach einer Geburt ist das sehr viel verlangt. Um was es genau geht,ist,denk ich,nicht so wichtig,einfach nur,ob es im Wochenbett eine "schonfrist"gibt
Pamo
Wahrscheinlich nicht. Du kannst ja immer jemanden bevollmächtigen, der dann die Rennerei für dich macht. Gute OP!
yunis
Danke;-) Ja,habe ich aber ich kann momentan nicht hin,da ich im Krankenhaus bin. Es geht eigentlich "nur" um Unterhalt,den er mir schuldet. LG
HeikeB1969
Hallo, hast Du schon versucht, Deinen Anwalt telefonisch zu erreichen ? Er kann - mit der Begründung eines KH-Aufenthaltes - eine Fristverlängerung beantragen. Das kann er bspw. auch, wenn Du oder der RA im Urlaub wären oder wenn der RA dringende Terminsachen hat. So wie ich es verstehe, ist es ja NUR eine Frist des gegnerischen RAes und nicht vom Gericht, oder ? Alles Gute für Dich LG Heike
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