MPCR1963
Hallo, wie kann sich eine alleinerziehende Mutter gegen falsche Behauptungen wehren bzw. sie wird negertiv dargestellt, Worte werden im Mund herumgedreht, Tatsachen werden bewusst falsch ausgelegt + weggelassen usw. Behauptungen werden an den Haaren herbeigezogen und sie hätte auch Zeugen um Aussagen zu widerlegen. Das SPZ, die Kita und das Jugendamt haben jetzt an das Amtsgericht einen Antrag gestellt gemäß § 8a SGB VIII gestellt und es wurde schon eine Verfahrenspflegerin für die Kinder bestellt. Der Termin wurde anberaumt mit Gegenstand § 1666 BGB Kindeswohlgefährdung. Das Jugendamt einen Erörterungstermin beantragt zur Klärung wie mitwirkungsbereit die Eltern insbesondere die Mutter tatsächlich sind. Ihr Kind hat z.B. einen Anspruch auf einen 7-9 Stundenplatz und die hat sie auch genutzt. Jetzt wird ihr das so ausgelegt das sie ihren Sohn abschiebt und er so wenig Zeit mit ihr verbringt was nicht stimmt. Oder das ihr Kind bei der Eingewöhnung klammerte und ihren körperlichen Kontakt suche, was aber bei einer Eingewöhnung vollkommen normal ist, wird negertiv dargestellt. Es wird auch behauptet das der Umgang zum Kindesvater erschwert ist was nicht stimmt. Im Gegenteil, die Mutter und der Vater sind im ständigen Kontakt und es finden regelmäßige Umgänge statt. Wie kann man sich gegen diese Sachen zur Wehr setzen bzw. die Behauptungen widerlegen? Das Erscheinen von beiden Eltern wurde angeordnet. Vielen Dank
Hallo, nehmen Sie sich einen Anwalt vor Ort! Liebe Grüße NB
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