Entchen2016
Sehr geehrte Frau Bader, wenn für eine schwangere Erzieherin ein generelles Beschäftigungsverbot besteht, für die Betreuung von Kindern, von denen erhöhte Verletzungsgefahr ausgeht. Muss die Schwangere dann weiter in der Kindergartengruppe arbeiten, wennn keine aggressiven Kinder in der Gruppe selbst sind, aber über die Flure laufen, die Räumlichkeiten jederzeit betreten können und ein kompletter Kontakt zu aggresiven Kindern somit überhaupt nicht vermeidbar ist?
Hallo, das kann ich auf die Ferne nicht beurteilen - schalten Sie das Gewerbeaufsichtsamt ein. Entscheidend ist doch, wie groß die Gefahr ist, dass Sie verletzt werden. Liebe Grüße NB
Die letzten 10 Beiträge
- Abmeldung Religionsunterricht
- Elterngeld Verschiebung Bemessungszeitraum
- Streichung Kindergartenzuschuss
- Neuer Arbeitsort nach Elternzeit da Umfirmierung
- Elternzeit
- Kündigungsschutz in Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elternzeit /Elterngeld Kinder im Ausland(Kroatien)
- Zweite Kind gehalt
- Schwanger und neuer Job