Entchen2016
Sehr geehrte Frau Bader, wenn für eine schwangere Erzieherin ein generelles Beschäftigungsverbot besteht, für die Betreuung von Kindern, von denen erhöhte Verletzungsgefahr ausgeht. Muss die Schwangere dann weiter in der Kindergartengruppe arbeiten, wennn keine aggressiven Kinder in der Gruppe selbst sind, aber über die Flure laufen, die Räumlichkeiten jederzeit betreten können und ein kompletter Kontakt zu aggresiven Kindern somit überhaupt nicht vermeidbar ist?
Hallo, das kann ich auf die Ferne nicht beurteilen - schalten Sie das Gewerbeaufsichtsamt ein. Entscheidend ist doch, wie groß die Gefahr ist, dass Sie verletzt werden. Liebe Grüße NB
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeldplus und Minijob
- Kann das Jobcenter mich zwingen Krippenplatz anzunehmen ?
- Mutterschaftsgeld bei Arbeitsgeberwechsel in Mutterschutz
- Umzug im BV aufgrund von Erbe
- Kindsvater ist handlungsfähig
- Projektlage nach Elternzeit, Kündigung/Aufhebungsvertrag?
- Umgangsrecht/Umgangsreglung Auslandsbezug (Nicht-EU) – Hilfe benötigt
- Aufteilung Sommerferien
- Berechnung bei BV
- Elternzeit/ Kündigung vs Aufhebungsvertrag