Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wichtig, bitte schnell antworten.

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wichtig, bitte schnell antworten.

Mitglied inaktiv

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Hallo an alle, kann mir jemand von euch sagen, ob ich ein Anrecht auf Sozialhilfe habe, wenn folgende Situation besteht: ich bin verheiratet, erwarte in Kürze unser Baby, mein Mann verdient. Oder gilt die Sozialhilfe nur für Menschen, wo alleine wohnen oder der Partner arbeitslos ist. Danke erstmal.


Mitglied inaktiv

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Hallo Linne, Sozialhilfe ist einkommensabhängig - zuzüglich zum Gesparten (gibt bestimmte Höchst- bzw. Mindestgrenzen). Neben regelmäßiger Sozialhilfe (die übrigens zurückgezahlt werden muß) gibt es noch einmalige Beihilfe zum Lebensunterhalt (Kleidergeld, Zuschüße zu Heizkosten, Sonderaufwendungen bei bestimmten Erkrankungen und Pflegeaufwendungen, etc.). Am besten du erkundigst dich bei deinem zuständigen Sozialamt. Neben der Sozialhilfe gibt es übrigens noch andere Beihilfen - z. B. Wohnbeihilfen (wird in manchen BuLändern auch vom Sozi gezahlt) oder aber Wohnungsgeld vom Wohnungsamt. Wenn die Einkommensgrenze unterschritten wird, besteht die Möglichkeit auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS) und damit Anrecht auf eine günstigere, staatl. geförderte Wohnung. Wohngeld gibts dann meist auch, besonders wenn eine entsprechende Wohnung nicht aufzutreiben ist. LG Vanessa


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