anettamelie
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe seit 6 Wochen ein Beschäftigungsverbot und bekomme ja jetzt mutterschutzlohn bezahlt. Allerdings habe ich auf meiner Abrechnung bemerkt, dass ich keinerlei Zuschläge mehr erhalten habe. Bisher bekam ich zum normale n bruttolohn noch Nacht-, Feiertag-und Sonntagzuschläge. Soweit ich weiß müsste ich doch die Zuschläge weiter erhalten, aber versteuern und Beiträge bezahlen, oder? Ich danke ihnen im voraus schon mal für die Antwort. Falls mein Arbeitgeber die Zuschläge nicht zahlt, wenn sie mir denn zustehen, an wen oder wohin Soll ich mich wenden? Vielen dank
Hallo, ist mit zu berücksichtigen, wenn regelmässig gezahlt! Liebe Grüsse, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Mutter Kind Einrichtung
- Baby weggenommen vom Jugendamt
- Elterngeldplus und Minijob
- Kann das Jobcenter mich zwingen Krippenplatz anzunehmen ?
- Mutterschaftsgeld bei Arbeitsgeberwechsel in Mutterschutz
- Umzug im BV aufgrund von Erbe
- Kindsvater ist handlungsfähig
- Projektlage nach Elternzeit, Kündigung/Aufhebungsvertrag?
- Umgangsrecht/Umgangsreglung Auslandsbezug (Nicht-EU) – Hilfe benötigt
- Aufteilung Sommerferien