ungewohnt
Hallo, ich habe angefangen, die aufgelaufenen Unterhaltsschulden aufzulisten, damit mein Sohn diese einfordern kann. Von 18 Jahren Anspruch habe ich jetzt 6 Jahre aufgelistet und würde auch erst mal diese schriftlich geltend machen. Aber wie ist das mit Zinsen? Stehen die meinem Kind auch zu? Wenn ja: wieviel %?
Hallo, 5 % über dem Basiszinssatz. Auszurechnen bei http://www.basiszins.de/ Liebe Grüsse, NB
ungewohnt
Ich habe jetzt gelesen, dass eine Verzinsung jeweils ab Fälligkeit in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz gilt. Wenn ich keine Berechnung des Basiszinssatz raussuchen möchte, könnte ich doch einfach mit 6 % verzinsen also über die gesamte Laufzeit. Abgesehen davon, dass ich nicht daran glaube, jemals diese Beträge zu erhalten, ist mir der Aufwand zu groß.
ALF0709
Da kannst du die Zinsen ausrechnen. Aber nur die Zinsen seit dem 1.1.10. Alle anderen sind verjährt.
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