Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wer kommt für Gehaltszahlung im BU auf?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wer kommt für Gehaltszahlung im BU auf?

kleiner84

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Hallo Fr. Bader, ich bin aktuell in der 29+5 Ssw und habe am 23.7 meinen letzten Arbeitstag. Auf Grund meiner berufl. Situation (Krankenschwester im KH) habe ich seit dem 01.05. ein teil BV für 20h / Woche. Es sieht vermutlich so aus, als würde ich jetzt für die restl. vier Woche ein komplettes BV bekomme. Meine Frage ist wie es mit rechtlichen Seite ausschaut bzgl. Resturlaub (welcher in das BV fällt) und wie es mit der Sonderzahlung ausschaut, welche wir bei uns im Dez bekommen. Diese wird auf die Beschäftigungszeit/Arbeitszeit in diesem Jahr angerechnet..meine Vorgesetzte konnte mir nur nicht sagen ob ich nur ein Teil bekomme, weil Sie sich selbst nicht sicher ist wie die Berechnung mit einem BV ausschaut. Einen Nachteil darf man ja auf Grund eines BV nicht haben und das Gehalt wird ja jetzt auch geteilt durch AG und KK. Ich bedanke mich schon mal im Voraus! LG Bianca


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, den Urlaub erhalten Sie, wie jeder andere Schwangere auch, bis zum Ende des Mutterschutzes. Bei der Sonderzahlung kommt es darauf an, was diesbezüglich geregelt ist. Hierauf gibt es keinen gesetzlichen Anspruch. Liebe Grüße, NB


luvi

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Hallo, Ich habe während meines Beschäftigungsverbots alles so bezahlt bekommen, als ob ich arbeiten würde. Auch Sonderzahlungen. Auch Urlaubsanspruch erwirbst Du so, als ob Du arbeiten würdest. Finanziell kommt nicht der Arbeitgeber während eines BV für Dich auf, sondern die Krankenkasse. Die Kosten werden NICHT geteilt. Dein Arbeitgeber zahlt zwar zunächst den Lohn an Dich, erhält aber alles wieder über eine Umlageversicherung von der Krankenkasse zurück. Liebe Grüße Luvi


sternenfee75

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Bereits beantragter und genehmigter Urlaub verfällt allerdings im BV.


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