Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wer ist rechtlich der Vater?

Frage: Wer ist rechtlich der Vater?

Melli 1480

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Sehr geehrter, Frau Bader. Ich bin noch verheiratet mit einem Türken, lebe aber getrennt und die Scheidung läuft. Mein noch Ehemann lebt in der Türkei und war auch noch nie in Deutschland,wir haben nie zusammen gelebt und zu letzt gesehen haben wir uns vor einem Jahr. Ich bin jetzt schwanger von einem anderen Mann hier in Deutschland,der auch die Vaterschaft anerkennt. Der hat aber angst ,dass wenn ich bis zur Geburt unseres Kindes nicht geschieden bin er nicht als Vater anerkannt wird. Meine Frage: Bin ich nicht zur Geburt geschieden ist dann wirklich mein Ehemann der Vater und der leibliche Vater wird nicht anerkannt und hat kein Ansprüche oder Rechte was unser gemeinsames Kind angeht? Vielen Dank im voraus für ihre Antwort


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wo fand denn die Eheschließung statt und ist diese in Deutschland anerkannt. Wenn ja zählt tatsächlich der Ehemann als Vater. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Klaro wird dein Ehemann dann als Vater eingetragen. Völlig egal wie lange ihr schon getrennt sein. Das wird nicht geprüft wenn man verheiratet ist. Also möglichst schnell scheiden lassen, sonst wird es etwas komplizierter.


Sternenschnuppe

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Was wenn sie es nicht ist?


jeromes_mama1

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Guten Morgen, dieses Problem hatte meine beste Freundin! Das Kind kam auf die Welt, als sie noch mit einem anderen Mann verheiratet war! Die Anwältin hat damals mehrmals auf Härtefallscheidung gedrängt, aber das Gericht und der Ex haben die Scheidung 4 Jahre lang gezogen! Es war dann so, dass das Kind vorerst keine Geburtsurkunde, keine Versichertenkarte usw bekam. Der leibliche Vater musste die Vaterschaft anerkennen und der Ehemann ablehnen, bze zum Jugendamt fahren und dort unterschreiben, dass er NICHT der Vater ist! Ich hoffe für dich, dass du vor der Geburt geschieden wirst, sonst wirds ehrlich gesagt ziemlich doof! Viele Grüße


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