Zahnfee85
Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich meiner Schwester. Sie ist 26Jahre, in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis im Bereich der mobilen Altenpflege tätig, und in der 6. Woche schwanger, ich habe ihr geraten sich eine Bescheinigung vom Frauenarzt über die bestehende Schwangerschaft aus stellen zu lassen für ihren Arbeitgeber, ich brauchte bei es auch bei meiner Schwangerschaft da ich zahnmedizinische Fachangestellte bin, ging bei mir damals ohne Probleme, da es bei mir auf ein BV hinaus lief. Der Hauptarbeitgeber meiner Schwester ist das DRK, dann gibt es mehrere Orte wo immer eine Leitung alles organisiert. Jetzt zu meiner Frage wer stellt ein mögliches BV aus? Auf die Frage bei welchen Behandlungen sie jetzt ausführen darf, War die Antwort vom gyn: diesbezüglich können sie sich im Internet belesen. Die Leitung weiß bereits Bescheid und sagt zu ihr sie solle abtreiben und schickt sie weiter auf Touren, legt ihr vermehrt DoppelSchichten in den Plan, und läßt sie wie in der Vergangenheit 12Tage arbeiten, dann 2 tage frei,auch WochenendDienste. Wie ist es mit Arbeitszeiten im MutterSchutz? Muss sie sich an den DRK direkt wenden oder läuft alles über die Leitung vor Ort? Ich Danke Ihnen im voraus. Mit freundlichen grüßen Zahnfee
Hallo, ausführlich beraten kann Ihre Schwester beim Gewerbeaufsichtsamt werden. Wer zuständig ist, richtet sich nach ihrem Arbeitsvertrag. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Das BV kommt vom Arbeitgeber. Sie muss zum Betriebsarzt. Stellt diese "Leitung" sich quer und kommt mit Druck zur Abtreibung und solchen Arbeitszeiten kommt u.ä. würde ich mal beim Gewerbeaufsichtsamt anklopfen, damit die dem AG mal klar machen was Mutterschutz heißt. LG Lilly
desireekk
Sie soll sich direkt an die Personalabteilung wenden und dort die SS bekanntgeben. Gruss d
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