aline.w.
Hallo Frau Bader, ich lebe seit der geburt meiner tochter von deren vater getrennt, bin wieder verheiratet und erwarte nun wieder ein kind. der vater meines ersten kindes und ich haben geteiltes Sorgerecht wenn ich jetzt ins KH muss, darf mein Kind solange bei meinem Mann bleiben, obwohl dieser ja kein Sorgerecht hat, aber mein Kind hat ja den Lebensmittelpunkt bei uns (wir wohnen natürlich in gemeinsamem Haushalt) und, falls das nicht geht, darf ich sie meiner Mutter für die Zeit übergeben oder muss ich sie ihrem Vater geben? sie ist 2 jahre alt, falls das relevant ist.
Hallo, das ist vòllig unproblematsich. Sie haben das ABR Liebe Grùsse NB
Pamo
Ja, du darfst sie von all den genannten Personen betreuen lassen.
Sternenschnuppe
Darfst Du, Deine Zeit Deine Entscheidungen. So ein externer Vater ist allerdings auch praktisch, wenn man gut auskommt. Kind zu Papa und Du und Mann ins Familienzimmer und Baby genießen :-) Wie gesagt, je nach Verhältnis, aber bedenke auch immer was Du Dir wünschen würdest, wenn das Kind bei ihm leben würde und er ins KH müsste. Würdest Du es zu Dir nehmen oder von der Stiefmutter betreuen lassen ? Solange Du in seine Umgangszeiten nicht reingrätschst ist es alles Deine Entscheidung.
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