Mitglied inaktiv
Ich arbeite seit März 08 in Tirol,Österreich. Bin somit auch dort Krankenversichert, kann aber über meine deutsche Karte noch in Deutschland zum Arzt gehen. Im April kommt mein Kind zur Welt und bisher hat die Familienkasse in Deutschland gesagt, Österreich müsse für Kindergeld und sonstiges aufkommen. Allerdings läuft hier das ganze System total anders. Und ich glaube auch nicht gerade zu meinem Vorteil Wichtig ist glaube ich auch zu erwähnen, dass meine Staatsbürgerschaft Deutsch ist und mein 1. Wohnsitz sich auch dort befindet. Nach welchem System wird jetzt vorgegangen? Wenn es Österreich ist, darf ich dann mit meinem Kind nur in Österreich zu einem Arzt gehen?? Werde zur Geburt zurück nach Deutschland kommen u dort auch wieder leben! Ich bedanke mich schon im Voraus! Mit freundlichen Grüßen Isabella Huber
Hallo, 1. Mit dem KK-Recht von Österreich kenne ich mich nicht aus. Aber es kommt darauf an, ob man auch im Ausland zum Arzt gehen darf 2. Es besteht ein Anspruch auf KG, muss aber mit Ö geklärt werden, ob dort auch ein Anspruch besteht u was vorrangig ist. Das hat was mit der Steuerpflicht zu tun. Lesen Sie mal hier: http://wirtschaft.t-online.de/c/17/15/24/04/17152404.html Genaueres zur Steuerpflicht weiß unser Steuerberater aud seinem Forum Liebe Grüsse, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner