kernfrucht
Hallo Frau Bader, was passiert eigentlich mit der Elternzeit des Vaters, wenn das Kind z.B. 8 Wochen zu früh kommt und die Anmeldung über die Partnermonate ab GT noch nicht gestellt wurde? VG Anita
Hallo, am besten beantragt man die Elternzeit ab Geburt, voraussichtlicher Entbindungstermin … Liebe Grüße, NB
SumSum076
Das BEEG sieht zur Anmeldung von Elternzeit eine Frist von 7 Wochen vor. Allerdings kann in Ausnahmefällen davon abgewichen werden. Solche Ausnahmen sind zB Frühgeburten und Adoptionen. Da kann man quasi von heute auf morgen Elternzeit nehmen. Ist ja nachweisbar, dass man da nicht eher Elternzeit anmelden konnte. Gruß Sabine
Die letzten 10 Beiträge
- Beschäftigung verbot
- Neuer Job trotz Kinderwunsch
- Zuschläge im partiellen Beschäftigungsverbot bei Urlaub und Krankheit
- Mutterschutz
- Elternzeit und Mutterschaftsgeld zweites Kind
- Gleitzeitaufbau während Bezug von Partnerschaftsbonus möglich?
- Wiedereinstieg nach Elternzeit
- Unterhalt und Kindergartengebühren
- Verzweiflung, Kindesunterhalt nach dem Abitur
- Fragen zu Kündigung in Elternzeit und Wohnsitzänderung