Bobby123
Hallo Frau Bader, ich befinde mich momenatn mit Kind 1 in Elternzeit(November 14)-Kind 2 soll im Juli 14 zur Welt kommen.Habe also am Montag ein Schreiben an den AG geschickt woc ich meine Elternzeit unterbreche und in Mutterschutz gehe um mein Mutterschutzgeld zu bekommen. Jetzt hab eich heute erfahren,das mein AG am Samstag sein Betrieb(Bäckerei)an jemand anderen abgibt! Was passiert mir denn jetzt? Habe ich den gleichen Anspruch? Müssen die mich mit übernehmen? Habe ich evtl.irgendwelche Nachteile dadurch? Mein AG antwortet mir bisher nicht! Vielen Dank Freundliche Grüße
Hallo, wenn es eine Übernahme ist, ändert sich für Sie nichts Liebe Grüße NB
Die letzten 10 Beiträge
- Beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung bei Wechsel von Basis Elterngeld (Elternteil 1) auf Partnermonate (Elternteil 2) im Elterngeld
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2
- Mann verschwindet für immer
- Urlaubsanspruch teil BV
- Berechnung Lohn im Beschäftigungsverbot nach Elternzeit