Michaelkora
Bin in der 11 ssw und meine Chefin hat mir gestern das Beschäftigungsverbot gegeben. Was pasird jetzt mit meinen Uhrlaub oder den Überstunden die ich noch habe? Läst sie die einfach verfallen oder muss sie sie mir nach der geburt geben oder auszahlen?
Hallo, weder noch. Sie können den Urlaub nach der Elternzeit nehmen. Liebe Grüße, NB
Sonni74LS
§ 17 Mutterschutzgesetz Für den Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub und dessen Dauer gelten die Ausfallzeiten wegen mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote als Beschäftigungszeiten. Hat die Frau ihren Urlaub vor Beginn der Beschäftigungsverbote nicht oder nicht vollständig erhalten, so kann sie nach Ablauf der Fristen den Resturlaub im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr beanspruchen.
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