Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Was pasirt mit meinen Uhrlaub

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Was pasirt mit meinen Uhrlaub

Michaelkora

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Bin in der 11 ssw und meine Chefin hat mir gestern das Beschäftigungsverbot gegeben. Was pasird jetzt mit meinen Uhrlaub oder den Überstunden die ich noch habe? Läst sie die einfach verfallen oder muss sie sie mir nach der geburt geben oder auszahlen?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, weder noch. Sie können den Urlaub nach der Elternzeit nehmen. Liebe Grüße, NB


Sonni74LS

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§ 17 Mutterschutzgesetz Für den Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub und dessen Dauer gelten die Ausfallzeiten wegen mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote als Beschäftigungszeiten. Hat die Frau ihren Urlaub vor Beginn der Beschäftigungsverbote nicht oder nicht vollständig erhalten, so kann sie nach Ablauf der Fristen den Resturlaub im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr beanspruchen.


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