Happy_Mum83
Hallo ! Ich bin neu hir und möchte für mein Problem gerne einen Rat wissen!!Ich habe eine 10 jährige Tochter .Mein Ex- Mann und seine neue Frau sind umgezogen und er hatt mir seine neue Adresse nicht mitgeteilt.Ich brauche sie aber für die Unterhaltsvorschusskasse,denn wenn meine Tochter 14 ist, habe ich gehört ,muss der Vater es aus eigener Tasche zahlen. Gruß
Hallo, der Anspruch gegenüber dem Vater geht dem Anspruch gegenüber der UVK- Kasse vor. Diese kann den Anspruch doch ohne Probleme über das Einwohnermeldeamt herausfinden. Liebe Grüße, NB
Sternenschnuppe
Mit 12 endet der Vorschuss. Ansonsten wird die Kasse die Anschrift auch selbst heraus finden über die Ämter. Hat das Kind Umgang mit ihm ? Wenn nein, dann musst Du die Adresse nicht haben, lass das die Ämter klären, das ist deren Job.
Pamo
Hast du eine Beistandschaft mit dem Jugendamt? Wenn ja, wird die die Adresse rausfinden, dir aber nicht notwendigerweise mitteilen. Der UHV endet, wenn das Kind 12 Jahre alt ist - spätestens - insgesamt zahlt sie maximal 6 Jahre. Ist der Vater denn zahlungsfähig? Wenn ja, sollte die Beistandschaft oder dein Rechtsanwalt den Unterhalt bereits jetzt einklagen und nicht warten bis der UHV ausläuft.
Happy_Mum83
Das Kind hat leider keinen Umgang mit ihm,was ich sehr schade finde. Danke für deine Antwort.
Happy_Mum83
Eine Beistandschaft mit dem Jugendamt habe ich nicht. Ob der Vater zahlungsfähig oder unfähig ist,das weiß ich nicht. Aber danke für deine Antwort.
Sternenschnuppe
Dringend einrichten und Ansprüche prüfen lassen und titulieren lassen !! Die machen das dann alles. Kostet Dich nix.
Die letzten 10 Beiträge
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner