Mitglied inaktiv
Guten Tag, Frau Bader! Mir schleicht schon seit langer Zeit eine für mich wichtige Frage durch den Kopf. Ich habe zwei Kinder, eines von meinem EX-Ehemann, eines von meinen jetzigen Mann, mit dem ich seit zwei Jahren verheiratet bin. Der Vater meiner Großen bekam an der Scheidung das mit mir geteilte Sorgerecht, dem er aber nur sehr selten (ca. 2x im Jahr) nachkommt. Wenn mir vielleicht mal etwas passiert, möchte ich nicht, das die Kinder getrennt werden, bzw. meine Große zu ihrem Vater muß, der 300 km weit weg wohnt. Kann ich veranlassen. das beide Kinder bei meinem Mann bleiben können, für den Fall das..*klopfaufholz*??? Und wenn ja, können Sie mir sagen wo und wie. Wäre Ihnen sehr dankbar für eine Antwort, diese Gedanken lassen mich kaum zur Ruhe kommen. Liebe Grüße Jessika
Hallo, Sie können zusammen mit Ihrem Partner (wenn er der Kindsvater ist) ein Vorsorgetestament machen. Wenn Sie nicht verheiratet sind, jeder für sich. Dies ist beim Notar möglich. Dazu muss man sich natürlich einig sein. Man kann es ist aber auch zu Hause handschriftlich + Ort + Unterschrift von beiden erstellen. Dann rate ich, das Testament im Jugendamt zu hinterlegen. Das dient nur der Sicherheit, dass es nicht verloren geht. Außerdem wird es auf Wunsch geprüft. Man kann es auch bei Freunden/ Verwandten deponieren. In der Regel folgt das Gericht diesem Testament, es sei denn, es hält die Person nicht für geeignet (zu alt etc.). Dann entscheidet es im Kindswohlinteresse anders. Wenn ein Elternteil noch lebt, wird dieser das Sorgerecht bekommen, wenn nicht dringendes dagegenspricht. Dies kann am Alter der Person (ab 60) oder an ihrem Lebenswandel liegen. Gruß, NB
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