Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader , ersteinmal danke das man sich an sie wenden kann . ich habe jetzt zwei versionen gelesen die das neue erziehungsgeld betreffen , vielleicht können sie mir das etwas entwirren . in dem einen bericht steht das man das erziehungsgeld noch bekommt wenn man bereits kind(er) hat und das "neue" vor dem 1.5.04 geboren wird .eine zweite version ist , das man nur dann geld bekommt wenn das letztgeborene nach dem 30.04.03 geboren wurde . vom gehalt her sind wir leider über dem limit und würden kein erziehungsgeld bekommen , haben aber bereits zwei kinder ( 7/94 + 8/96 ). Ich danke ihnen für ihre hilfe mit freundlichen grüßen corbina mit lea insite
Mitglied inaktiv
Ich denke da hast Du was durcheinander gebracht. Wenn dein Kind nach dem 1.1.04 auf die Welt kommt gilt auch die neue Bemessungsgrenze. Das andere ist wenn Du einen Folgeantrag also fürs zweite Lebensjahr stellst, dann ist der 1.5.04 Stichtag d.h. wenn Dein Kind nach dem 1.5.03 geboren ist dann richtet sich die Berechnung beim Folgenantrag noch nach den alten Bemessungsgrenzen. Alles Gute Mecia
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