demuck
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe Ende letzten Jahres meine Elternzeit zur Geburt meiner Tochter beendet. Diese wäre regulär noch bis Mai 2013 gelaufen. Meine Tochter kam im Januar zur Welt. Mein AG hat mir die Beendigung bestätigt . Ich dachte nun, dass ich dadurch Anspruch auf den Ag-Zuschuss hätte, da ich der Meinung war, dass Arbeitsverhältnis lebt neu auf. Mein Ag möchte nicht zahlen und auch von der Anwältin, die ich um Hilfe bat, habe ich nun ein Schreiben bekommen, dass ich eben nun diesen Anspruch nicht habe. Was hätte ich beachten müssen? MfG demuck
Hallo, wenn Sie anwaltlich vertreten sind, darf ich mich hierzu nicht äußern. Liebe Grüße, NB
Susiund3
Da kann ich nur sagen, hartnäckig bleiben. Du bist im Recht !!!!! Siehe meine gerade eingestellte Frage. LG Susi
SumSum076
Leg doch deinem AG und deiner Rechtsanwältin dies hier vor: http://www.rund-ums-baby.de/recht/Grundlage-Hoehe-Mutterschutzgeld-beim-2-Kind_102447.htm Da steht auch ne Telefonnummer vom Familienministerium drin, da kann sich die Anwältin mal rechtsberaten lassen - ist wohl sehr nötig! Und du solltest mal mit ihr klären, wer die Kosten dafür zahlt, dass du sie über ihr Rechtsgebiet aufklärst! Gruß Sabine
sungirl82
Hm, ich glaube diese Gesetzesänderung gilt seit 1.1.2013. Wenn das schon letztes Jahr war, liegt es vielleicht daran? Bin mir aber nicht sicher!
SumSum076
Die gilt nicht ab 1.1.2013 Das Gesetz dazu wurde schon August oder September 2012 geändert und auch schon für den Zeitraum davor kann man sich darauf berufen! Gruß Sabine
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