NellymitBaby
Liebe Frau Bader (oder auch jemand anders der sich auskennt), ich lebe seit 1 Jahr von meinem Mann getrennt. Wir sind noch verheiratet und haben ein gemeinsames Kind. Sie lebt bei mir. Da ich noch in Elternzeit bin bis Ende Januar, hat er aktuell LSK 3 und ich LSK 5. Wenn ich wieder arbeiten gehe, kann ich für mich die LSK 2 beantragen, obwohl wir nicht geschieden sind? Alleinerziehend bin ich ja trotzdem. Und welche LSK hätte dann mein Mann? Aktuell haben wir auch aus finanziellen Gründen nicht vor uns scheiden zu lassen. Danke im Voraus für hilfreiche Antworten!
Hallo, ab dem 01.01. des Jahres, in dem Sie komplett getrennt sind, hat er 1 und Sie 2. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Den Anspruch hättest Du jetzt schon. Du wohnst alleine mit dem Kind, ihr seid getrennt. Sind die finanziellen Gründe denn auch gut für Dich ?
Sternenschnuppe
http://m.scheidung-online-kanzlei.de/steuerklasse-nach-trennung.html Ihr seid sogar verpflichtet das dem Finanzamt zu melden und 1 und 2 zu wählen dann.
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