Sandra1983
Hallo ich habe in ein paar tagen meine vertragsverlängerung heute hatte ich einen positiven schwangerschafttest in der hand. Und habe Freitag einen frauenarzt termin. Muss ich dem Arbeitgeber sagen das iCh schwanger bin oder kann ich den Vertrag unterschreiben und dem Arbeitgeber erstmal nix sagen. Ich bin echt verzweifelt.
Hallo, erst den Vertrag unterschreiben. Liebe Grüße NB
peekaboo
ob das allerdings für das Arbeitsklima förderlich ist, wage ich zu bezweifeln. Eine tolle Kugelzeit wünsche ich Dir. LG Peeka
Mitglied inaktiv
Wenn für Dich auf Arbeit keine Gefahr besteht (Chemielabor), ist doch alles gut. Ich hatte erst kürzlich eine Kollegin, die sogar die Beauftragte für Arbeitsschutz ist/war und die selbst kurz vorm Mutterschutz eine Schwangerschaft grinsend verneint hat. Sie wollte auch weiterhin flexibel (z.B. Überstunden) arbeiten und nicht ewig Pause machen müssen. Also, unterschreib erst einmal in Ruhe. Alles Gute :-)
Mitglied inaktiv
Warum, wenn Du vor hast zu arbeiten, dann mit gutem Gewissen unterschreiben. Du musst auch nicht sofort was sagen wenn der Arzt es bestätigt. Du musst dir halt nur klar sein darüber, das Mutterschutzgesetz gilt für deinen AG erst ab dem Zeitpunkt wo er von Deiner Schwangerschaft Kenntnis hat. Und, manche AG nehmen es durchaus auch positiv auf. Also freu dich und genieß die Kugelzeit. Und wenn der Chef doch blöde kommt, denk dran, es kommt Mutterschutz und Elternzeit - genügend zeit um sich dann gegebenenfalls was neues zu suchen.
Die letzten 10 Beiträge
- Verfahren Sorgerecht (ABR): Was kann beantragt werden?
- KITA 1. Wahl wegen und Entfernung, trotzdem nur spontan platz in waldkindergarten bekommen mit kurzen zeiten und 40min weg bergauf
- Elterngeld , Kündigung und ALG1
- Elternzeitwechsel von Mutter zu Vater
- Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit
- Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit
- Bezahlung Resturlaub von vor der Elternzeit bei wiederaufname alter Arbeitsvertrag
- Bezahlung Resturlaub von vor der Elternzeit bei wiederaufname alter Arbeitsvertrag
- Mutterschutzfrist Stille Geburt/Frühgeburt
- Mutterschutzgeld 2. Kind während Elternzeit