Verschiebung des Elterngeldbezugszeitraumes

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Verschiebung des Elterngeldbezugszeitraumes

Sehr geehrte Frau Bader, Ich befinde mich noch bis zum 21.01.2015 in Elterngeldbezug (12 Monate) meines ersten Kindes. Jetzt bin Ich wieder schwanger und vorraussichtlich beginnt der nächste Mutterschutz zu Mitte Juni 2015. Da mein letzter Arbeitgeber mich kurz vor Kenntniss der ersten Schwangerschaft gekündigt hatte, müsste Ich mich eigentlich in der Zeit 22.01.2015 bis (Bsp.) 14.06.2015 Arbeitslos/-suchend melden. Ich nehme an, das dadurch mein Elterngeld wesentlich geringer ausfallen würde, weil diese Zeit in die Berechnung zählen würde. Macht es aus finanzieller Sicht Sinn sich schwangerschaftsbedingt krank schreiben zu lassen? (Da Ich genetisch bedingt schon bei der ersten Schwangerschaft krankgeschrieben war, ist die Wahrscheinlichkeit sowieso relativ hoch dass das wieder der Fall ist... ) Würde damit auf die Verdinstzeiten vor der ersten Schwangerschaft zurückgegriffen werden? Ich bedanke mich jetzt schon für eine Antwort. Mit freundlichen Grüßen, claramaus

von claramaus am 17.11.2014, 12:07



Antwort auf: Verschiebung des Elterngeldbezugszeitraumes

Hallo, bei wem denn ohne Arbeitgeber? Da bleibt doch nur das Arbeitsamt Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.11.2014