Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

verliere Ich Mein kind?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: verliere Ich Mein kind?

Vanessa2109

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Hallo zusammen, Ich brauche dringend Hilfe, es geht um meinen Sohn 2 1/2 Jahre alt momentan lebt der kleine bei mir und da hat der Vater zu gestimmt. Im September sind wir 2 Jahre getrennt. Wir hatten seit dem einige Termine beim Gericht .. Zu letzt wurde der umgang diskutiert und neu bestimmt. Ich habe dann gedacht endlich kann ich vernünftig mit dem Kindesvater sprechen habe ihm erzählt das ich gerne zu meinem neuen Partner nach England gehen möchte mit unserem Sohn. Ich habe selbst Familie in England von meiner Oma die Geschwister leben alle dort. Ich habe guten Kontakt zur der Familie dort selbst mein Sohn fühlt sich sehr wohl. Ich habe dem Vater einen Plan gemacht wann er unseren Sohn sehen kann es sind halt die Ferien und er kann so immer kommen wann er möchte .. Zuerst sagte er er könnte es sich vorstellen wie sind extra zur dem wie sagt man der Anwältin von meinem Sohn gegangen .. Habe leider vergessen wie man es nennt ..:( Dann plötzlich hat er jetzt das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragt .. Der Kindes Vater hat eine neue Freundin die bekommen im September ein Kind von ihm .. Ich habe Angst das er mir das Kind weg nimmt .. Ich würde ja selbstverständlich hier bleiben in Deutschland wenn der Richter sagt ich darf nicht .. Ich könnte mein Sohn nicht alleine lassen .. Was soll ich nun tun ..


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nein, das geht nicht. Das Kind hat den Lebensmittelpunkt in Deutschland und der Vater ein recht auf Umgang. Dem wird der Richter wohl eher nicht zustimmen. Das Gericht wird Ihnen das Kind nicht wegnehmne, aber Sie werden von den Plänen abrücken müssen. Liebe Grüße NB


Vanessa2109

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Und wie soll ich mich jetzt verhalten ? Welche Gründe brauche ich um dem Richter schmackhaft zu machen das er keine Bedenken haben muss das ich mit meinem Sohn besser in England aufgehoben bin


Mitglied inaktiv

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Gegenfrage, warum meinst Du hast Du mehr rechte wie der Vater? wenn der jetzt sagen würde, OK geh doch nach England, in den Ferien kannst Du dann jederzeit deinen Sohn sehen, wie würdest Du dich fühlen? Was glaubst Du welche Beziehung Vater und Sohn haben werden wenn sie sich nur noch in den Ferien sehen? Schon dieses "Besuchstage" von 1-2 mal die Woche für ein paar Stunden sind Mist, alle paar Monate aber mal einige Tage erst recht. Fakt ist, Du kannst zurück nach England, EUER !!!! Kind aber nicht. es hat ein Recht auf Vater UND Mutter - und das zerstörst Du wenn Du diese Entfernung schaffst. Eigentlich muss man dir dann doch nicht mehr wirklich sagen welche Optionen dir bleiben. Dein Familie kann Dich jederzeit hier besuchen, genau wie Du jederzeit deine Familie besuchen kannst.


Sternenschnuppe

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Das Jugendamt wird Dich als bindungsintolerant einstufen. Schon komisch , erst muss der Umgang vor Gericht geklärt werden und schwups danach willst Du samt Kind nach England ? Merkst selbst wie das wirkt, oder ? Wie kam es denn zum Verfahren wegen Umgang? Wo soll der KV denn in England wohnen ? Bezahlst Du ihm Flug und Ferienwohnung für sich und den Sohn? Oder wie soll das Kind regelmäßig nach Deitschland kommen? Wie stellst Du Dir das konkret vor? Alles fragen die Du vor Gericht beantworten musst.


peekaboo

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Sternenschnuppe

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Achso: wenn es vor Gericht geht kannst Du immernoch von Deinen Umzugsplänen abrücken. Die wird nicht das Kind weggenommen weil Du überlegst auszuwandern. Mit welcher Begründung hat er denn das ABR beantragt ?


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