Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Verjährung

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Verjährung

Mitglied inaktiv

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Hallo Ich habe im Januar 2004 einen Antrag auf Kostenübernahme für die ICSI-Therapie gestellt. Mein Antrag hat man abgelehnt mit der Begründung: „nach § 45 SGB Ansprüche auf Sozialleistungen in 4 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie entstanden sind, verjähren.“ Stimmt es? Die Rechnung ist vom Dezember 1999. Danke für die Antwort


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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SGB 1 § 45 Verjährung -------------------------------------------------------------------------------- (1) Ansprüche auf Sozialleistungen verjähren in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem sie entstanden sind. (2) Für die Hemmung, die Ablaufhemmung, den Neubeginn und die Wirkung der Verjährung gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs sinngemäß. (3) Die Verjährung wird auch durch schriftlichen Antrag auf die Sozialleistung oder durch Erhebung eines Widerspruchs gehemmt. Die Hemmung endet sechs Monate nach Bekanntgabe der Entscheidung über den Antrag oder den Widerspruch. Dumm gelaufen. :-(((( Gruß, NB


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