Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Vater unbekannt - welche Leistungen kann man beanspruchen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Vater unbekannt - welche Leistungen kann man beanspruchen?

Snief

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, wenn man mit Hilfe einer privaten Samenspende schwanger wird und "Vater unbekannt" angibt, auf welche Leistungen hat man dann nur Anspruch, wenn das Baby da ist? Kindergeld und Elterngeld? Unterhaltsvorschuss wird nicht geleistet, oder? Danke.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, nein und auch sonst kaum Sozialleistungen.Der Staat steht auf dem Standpunkt, dass primär der KV zahlen muss - und man als Frau wissen sollte, wer das ist Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Kindergeld und Elterngeld. Unterhaltsvorschuss nein, Du kennst den Vater doch, oder wie kam es zur privaten Spende?


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Achso. Jegliche anderen sozialen Gelder auch nicht, denn auch da ist der Vater vorrangig verpflichtet.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, ich kann Dich da nur warnen, Leistungen zu beantragen. Du weißt ja, wer der Spender der Samenspende ist. Würdest Du dies verschweigen und Leistungen beantragen, so wäre dies strafrechtlich gesehen ein Betrug und mit Geld- bis hin zu Freiheitsstrafe bedroht.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.