Snief
Sehr geehrte Frau Bader, wenn man mit Hilfe einer privaten Samenspende schwanger wird und "Vater unbekannt" angibt, auf welche Leistungen hat man dann nur Anspruch, wenn das Baby da ist? Kindergeld und Elterngeld? Unterhaltsvorschuss wird nicht geleistet, oder? Danke.
Hallo, nein und auch sonst kaum Sozialleistungen.Der Staat steht auf dem Standpunkt, dass primär der KV zahlen muss - und man als Frau wissen sollte, wer das ist Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Kindergeld und Elterngeld. Unterhaltsvorschuss nein, Du kennst den Vater doch, oder wie kam es zur privaten Spende?
Sternenschnuppe
Achso. Jegliche anderen sozialen Gelder auch nicht, denn auch da ist der Vater vorrangig verpflichtet.
Mitglied inaktiv
Hallo, ich kann Dich da nur warnen, Leistungen zu beantragen. Du weißt ja, wer der Spender der Samenspende ist. Würdest Du dies verschweigen und Leistungen beantragen, so wäre dies strafrechtlich gesehen ein Betrug und mit Geld- bis hin zu Freiheitsstrafe bedroht.
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