Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, ich bin in der 9. SSW und der Vater des Kindes, hat kein Interesse daran. Er bestand auf Abtreibung. Wir sind unverheiratet und mittlerweile getrennt. Wie muß ich weiter vorgehen? Muß ich mich bereits vor der Geburt beim Jugendamt melden um zur gegebenen Zeit einen Vaterschaftstest zu machen? Weitere Frage: Bekomme ich als Alleinerziehende nur Unterhalt für das Kind oder auch für mich? Denn ich kann ja dann, zumindest das erste halbe Jahr nicht mehr arbeiten gehen. Ich würde mich sehr über eine Antwort von Ihnen freuen!
Hallo, wenn er die Vaterschaft anerkennen wil, kann er das beim JA tun. Sonst muss eine Vaterschaftsklage gemacht werden. Wenden Sie sich an das JA, dort können Sie uU Unterhaltsvorschuss erhalten.Wenn er als Vater feststeht, nmuss er, auch rückwirkend, für Sie u das Kind zahlen. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Zum Jugendamt kannst du auch jetzt schon gehen und dich einfach beraten lassen, wie du am besten vorgehst, denn der Vaterschaftstest (sollte der nötig werden) kann ja eh erst gemacht werden wenn das Baby da ist. Das JA wird dann auch für dich feststellen in wie weit er Unterhalt zahlen kann und muss. Wenn er genug verdient ist er auch dir gegenüber die ersten 3 Jahre zu Unterhalt verpflichtet, dass musst du jedoch selbst vor Gericht einklagen. (Beratungsschein beim Amtsgericht holen, dann kostet der ANwalt nur 10,00),sollte sein Einkommen für deinen Unterhalt nicht ausreichen, dann hast du die Möglichkeit ergänzendes Hartz4 zu beantragen (auch wenn du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst). Viel Glück!!
Die letzten 10 Beiträge
- Auslauf befristeter Vertrag während Elternzeit
- Auslauf befristeter Vertrag während Elternzeit
- Elterngeld Berechnung bei zweiten Kind mit einem Abstand von drei Jahren
- Unfall in der Kita
- Teilzeit in Elternzeit
- Fachleiterzulage Beschäftigungsverbot
- Kostenübernahme entbindung
- Social Freezing, donogene Befruchtung trotz Ehe
- Elterngeld trotz Krankschreibung
- Elternzeit nicht genehmigt - Änderung verlangt